Ab 1. Oktober 2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) welche die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beinhaltet.
(„Quelle: dena/BMVBS“)
Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen in Bestandsgebäuden ab dem 01. Juli 2008 schrittweise verpflichtend eingeführt.
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Informationen zur EnEV 2007
Die vom 1. Oktober an geltende Energieeinsparverordnung bringt eine Reihe neuer Pflichten für Hauseigentümer mit sich. Vermieter und Verkäufer müssen künftig die Energieeffizienz ihres Gebäudes belegen und einen Nachweis vorlegen. Mieter und Erwerber sollen damit den Energieverbrauch besser einschätzen und vergleichen können.
Mit der Neuregelung wird der Energieausweis für Wohngebäude, die bis zum
31. Dezember 1965 fertig gestellt wurden, ab 1. Juli 2008, für neuere Wohngebäude erst ab dem 1. Januar 2009 und für Nichtwohngebäude wie Geschäftshäuser ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht.
Nachweispflicht
Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, das vor 1965 gebaut wurde, muss Interessenten den Energieausweis ab Juli 2008 vorlegen. Hausbesitzer jüngerer Immobilien können sich noch bis Anfang 2009 Zeit lassen. Besitzer gewerblicher Immobilien werden den Energiepass erst ab Sommer 2009 nachweisen müssen. Ab dann müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr auch Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden.
Verbrauchsausweis
Der günstigere Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner. Er wird auf Basis von mindestens drei zeitlich aufeinander folgenden Heizkostenabrechnungen berechnet und um besondere Witterungseinflüsse und längere Leerstände bereinigt. Damit bildet der Verbrauchsausweis aber nur das Heizverhalten der Hausbewohner und nicht die energetische Gebäudequalität ab.
Bedarfsausweis
Anders der Bedarfsausweis: Er stellt den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes fest, insbesondere die Wärmedämmwerte der Außenwände, Fenster, Keller- und Speicherdecken. Auf der Grundlage dieser Werte wird dann der theoretische Heizenergiebedarf des Gebäudes berechnet.
Wahlmöglichkeit
Während der Bedarfsausweis für Neubauten schon seit dem 1. Februar 2002 vorgeschrieben ist, können alle Eigentümer bestehender Immobilien noch bis zum 1. Oktober 2008 zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis wählen. Danach endet die Wahlfreiheit für Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, wenn der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Hausbesitzer, die wissen wollen, wo die energetischen Schwachstellen liegen und welche Energiesparmaßnahmen sinnvoll sind, sollten sich einen Bedarfsausweis ausstellen lassen. Wer dagegen nur seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und keine energiesparenden Maßnahmen durchführen will, wird sich wohl für den Verbrauchsausweis entscheiden, der allerdings nur zehn Jahre lang gültig ist.
EnEV 2007 - Bundesgesetzblatt I Nr. 34 vom 26.7.2007 (PDF)
Energieausweis für Wohngebäude
(„Quelle: dena/BMVBS“)
Energieausweis für Nichtwohn- gebäude („Quelle: dena/BMVBS“)